top of page

AGB’s / Behandlungsvertrag
 

Verordnung:
Ich bin eine Wahltherapeutin und biete keine Kassenverträge an. Um Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, wird eine ärztliche Verordnung (Hausarzt/Hausärztin, Facharzt/Fachärztin) benötigt.
Diese Verordnung muss vor Beginn der ersten Einheit bei der zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.

Physiotherapeutische Prävention:
Wenn keine körperlichen (medizinischen) Beschwerden bestehen und Sie möchten einer Verletzung und Über-oder Fehlbelastung entgegenwirken oder ihre allgemeine Fitness verbessern, besteht auch die Möglichkeit ein therapeutisches Training, ohne ärztlicher Verordnung, in Anspruch zu nehmen. Jedoch ist hier keine Refundierung der Krankenkasse  möglich und die Kosten müssen zur Gänze selbst übernommen werden.

Bezahlung-Verrechnung:
Nach Beendigung der Therapieserie stelle ich eine Sammelrechnung aus. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. 


Terminabsage:
Wenn Sie einen Termin doch nicht einhalten können, bitte ich Sie diesen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder schriftlich (per SMS oder E-Mail) abzusagen. 
Anderenfalls bitte ich um Verständnis, dass die Therapiekosten vollständig in Rechnung gestellt werden.
 
Kostenrückerstattung:
Für eine Kostenrückerstattung der Therapiekosten  reichen Sie die bewilligte Verordnung zusammen mit der Sammelrechnung und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bei vorhandener privaten Zusatzversicherung werden in den meisten Fällen die verbleibenden Restkosten übernommen/erstattet.

Benutzung der Trainings- und Therapiegeräte:
Nach ordnungsgemäßer Einweisung in die Funktionsweise aller Trainings-und Therapiegeräte  durch mich erfolgt das Verwenden dieser auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Datenverarbeitung:
Es werden bei der Verarbeitung Deiner Daten die Richtlinien der DSGVO eingehalten. Als Angehörige eines Gesundheitsberufes sind PhysiotherapeutInnen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (bspw. persönliche Daten, Gesundheitsdaten, administrative Daten) befugt. Es besteht Schweige- und Dokumentationspflicht, sowie Aufbewahrungspflicht der Dokumentation für mindestens 10 Jahre. Deine Daten sind vor Einsicht Unbefugter, vor Zugriff und vor Untergang geschützt von mir als deine Physiotherapeutin aufzubewahren. Du oder von Dir befugte Personen sind zur Einsicht berechtigt. Wird mit einem Software-Programm gearbeitet, welches die Verarbeitung Deiner Daten verlangt, entspricht dieses ebenso den DSGVO-Richtlinien.


Ersttermin:
Bitte Folgendes mitbringen:
- großes Handtuch/Tuch
- Sportbekleidung
- aktuelle  Röntgen-/MRT-/CT Bilder, Befunde, OP-Bericht, Entlassungsbericht des Spitals etc.
- bewilligte Verordnung für Physiotherapie

bottom of page